Wer im Besitz eines elektronisch betriebenen Fahrzeugs ist, kann seit Januar 2022 sein eigespartes CO₂ über Zwischenhändler an Mineralölkonzerne verkaufen, die nun Teile ihrer verursachten Emissionen bezahlen müssen. Begünstigte sind Halter von:
Um den Verpflichtungen der Klimakonferenzen nachzukommen, den CO₂-Ausstoß zu senken und das Klimaziel von 1,5 Grad einzuhalten, muss die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen. Eine davon ist die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Dabei können Halter eines Elektro-Fahrzeugs (hierbei ist es egal ob es sich um einen Roller, ein PKW oder gar einen Bus handelt) ihr gegenüber dem herkömmlichen Gebrauch eines Verbrenners eingespartes CO₂ verkaufen.
Sind Sie also im Besitz eines E-Autos, eines elektrisch betriebenes Leichtkraftrads oder eines E-Motorrads? Dann profitieren Sie von dieser Mahßnahme und lassen Sie sich ihre CO₂-Prämie nicht entgehen! Die möglichen Erlöse schwanken zwischen 350€ und 400€ pro Jahr mit steigender Tendenz (Anfang 2022 noch bei 250-300€). Dabei entscheidet die Bundesregierung nur über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für die Mineralunternehmen, jedoch aber nicht über die Preise der einzelnen Emissionszertifikate, denn diese werden
Das Angebot gilt sowohl für private KFZ-Besitzer als auch für Leasing- und Firmenautos und bei E-Zweirädern, E-Nutzfahrzeugen, E-Bussen sowie Ladepunkten.
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Ist das Elektrofahrzeug im Besitz einer Privatperson, so sind die Auszahlungen steuerfrei. Gehört es zum Betriebsvermögen, so gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen.
Da die CO₂-Kompensation eines einzelnen E-Fahrzeugs nur einen sehr geringen Anteil der von Mineralölkonzernen mitverursachten Emissionen betrifft, werden die Einsparungen der Fahrzeuge gebündelt, bevor sie „verkauft“ werden. Auf das Sammeln der CO₂-Minderungen und das Vermitteln der Pakete an die Konzerne haben sich eigens Zwischenhändler spezialisiert.
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die sich alle nur leicht in der Auszahlung der Prämie unterscheiden, wobei die Preise durch den offenen Markt geringfügig schwanken können.
Der Ablauf bei den Zwischenhändlern ist meist selbsterklärend. Nach der Anmeldung müssen Sie ihren Fahrzeugschein als Scan oder Foto hochladen. Abhängig von Anbieter und aktueller Antragsmenge kann die Auszahlung der Prämie ein wenig länger dauern. Vorsicht: die Anbieter können sich vorbehalten, die übertragene THG-Quote gar nicht zu verkaufen und Ihnen so auch kein Geld auszuzahlen. Zu empfehlen ist es deshalb, die AGB des Zwischenhändlers und auch die Kündigungsfrist zu beachten. Ein sicherer und empfehlenswerter Anbieter mit einer der besten Auszahlungssummen auf dem Markt ist „Elektrovorteil.de“.
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