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Tesla-Supercharger: Kostenloses und kostenpflichtiges Laden erklärt

26. Januar 2021 / Hardware, Mobilität, Umwelt

Um die Mobilität seiner Elektroautos zu fördern, hat sich Tesla etwas ganz besonderes einfallen lassen: In Europa (und den USA, Kanada sowie Südchina) gibt es flächendeckend ein Netz von exklusiven Ladestationen, den sogenannten Superchargern. Weltweit (Stand: zweites Quartal 2022) gibt es knapp 4.000 Supercharger-Stationen mit gut 36.000 Supercharger-Ladeplätzen (Quelle: Statista). Auch in anderen Regionen ist der Aufbau eines Supercharger-Netzes geplant oder hat bereits begonnen (Japan, Australien, Neuseeland, Israel, Russland, Kasachstan, Mexiko und Marokko). Die Schnellladestationen (in der Ausstattung „V3“) ermöglichen ein Aufladen mit einer Leistung von bis zu 250 kW. Damit kann ein Tesla Model 3 in fünf Minuten bis zu 120 Kilometer Reichweite  „tanken“ — das Laden auf 100% allerdings dauert unverhältnismäßig lange, weil die Ladegeschwindigkeit am Supercharger aus technischen Gründen proportional zum Ladestand sinkt. Eine Übersicher aller Tesla-Supercharger-Ladestationen finden Sie hier.

Die Supercharger-Stationen sind für bis Anfang 2017 bestellte und bis Mitte April 2017 ausgelieferte Model S und X unbegrenzt kostenlos nutzbar. Für danach bestellte und ausgelieferte Fahrzeuge gilt nur noch ein kostenloses Kontingent von 400 kWh pro Jahr. Wichtig: Alle Fahrzeugbesitzer, die bis zum 15. Januar 2017 bestellt haben, können das ganze Fahrzeugleben lang gratis laden. Alle, die vom 16. Januar bis zum 20. Mai 2017 bestellt haben, profitieren solange von der Gratis-Lademöglichkeit, wie sie Fahrzeugbesitzer sind. Für Käufe ab dem 21. Mai 2017 galt: Das Kontingent war auf 400 kWh jährlich limitiert, danach musste für das Laden an den Tesla-Supercharger-Ladestationen gezahlt werden. Ausnahme: Wer bereits ein Tesla Model S oder Model X besaß, das für die unbegrenzte Supercharger-Nutzung qualifiziert war, erweiterte dieses Recht auf neu erworbene Tesla Model S und Model X. Von der lebenslangen Supercharger-Gratisnutzung für Erstbesitzer konnte noch bis zum 16. September 2018 profitiert werden, wenn ein Weiterempfehlungscode verwendet wurde. Im Jahr 2019 wurde lebenslange Supercharger-Gratisnutzung für Erstbesitzer erneut für kurze Zeit eingeführt, um die Verkäufe der Premiumfahrzeuge anzukurbeln, aber bereits mit Ablauf des zweiten Quartals 2020 war es damit endgültig vorbei: Tesla bietet seitdem keine Fahrzeuge mehr mit inkludierter kostenloser Ladeflatrate an.

Kostenpflichtiges Laden

Alle Tesla-Fahrzeuge, die über kein kostenloses Supercharging verfügen, können kostenpflichtig an den Superchargern laden. Bei Fahrzeugen, die nur über ein Kontingent von 400 kWh pro Jahr verfügen, wird das Aufladen bei Überschreitung des Grenzwertes kostenpflichtig. Die Preise in Deutschland betragen (Stand: Oktober 2022) ca. 0,70 Euro pro kWh. Eine Übersicht zum Laden an EU-Superchargern finden Sie hier auf der offiziellen Tesla-Website .

Historie der Preiserhöhungen

Preiserhöhungen Mitte März 2018 in den USA

Mitte März 2018 hatte Tesla die Preise für das Laden an US-Superchargern ohne vorherige Ankündigungen erhöht. Das Unternehmen betonte, dass mit den Supercharger-Ladestationen ohnehin kein Gewinn erzielt werde und die Preisanpassungen in einigen US-Bundesstaaten an den lokalen Strompreis gekoppelt seien. So stiegen die Preise um durchschnittlich 20 bis 40 Prozent: In Kalifornien wurden beispielsweise pro Kilowattstunde (kWh) 0,26 statt 0,20 US-Dollar, in New York 0,24 statt 0,19 US-Dollar und in Oregon sogar 0,24 statt 0,12 US-Dollar fällig. Interessant ist hier die Tatsache, dass damals in den Vereinigten Staaten bereits nach Kilowattstunden abgerechnet wurde – in Deutschland hingegen nach Zeit.

Preiserhöhungen im Januar 2019: Auch Deutschland, Österreich und die Schweiz betroffen

Im Januar 2019 hatte Tesla die Gebühren für die Nutzung der Supercharger-Ladestationen angepasst. Auch das Laden in Deutschland, Österreich und der Schweiz war teurer geworden. Nachdem die Preise zunächst um rund 30 Prozent erhöht wurden, ruderte das Unternehmen zunächst zurück und senkte die Preise wieder.

Deutschland:

  • 0,40 Euro pro Minute bei einer Ladegeschwindigkeit von über 60 kW (vorher: 0,46 Euro pro Minute, 2018: 0,34 Euro pro Minute)
  • 0,20 Euro pro Minute bei einer Ladegeschwindigkeit von bis zu 60 kW (vorher: 0,23 Euro pro Minute, 2018: 0,17 Euro pro Minute)
    • Dieser Preis gilt auch grundsätzlich immer dann, wenn sich zwei Fahrzeuge eine Ladesäule teilen.

Österreich:

  • 0,28 Euro pro kWh (vorher: 0,31 Euro pro kWh, 2018: 0,23 Euro pro kWh)

Schweiz:

  • 0,30 Schweizer Franken pro kWh (vorher: 0,34 Schweizer Franken pro kWh, 2018: 0,25 Schweizer Franken pro kWh)

Alle Preise enthalten die einschlägigen Steuern und Gebühren.

Ende April 2019: Tesla rechnet nun auch an deutschen Superchargern nach kWh ab

Seit dem letzten Aprilwochenende rechnet Tesla am Supercharger jetzt auch in Deutschland nach Kilowattstunde (kWh) ab. Damit wird innerhalb Kontinentaleuropas nach einem einheitlichen System abgerechnet. Tesla geriet in die Kritik, da das neue Abrechnungsmodell nicht vorab kommuniziert wurde. Zunächst war angedacht, dass sich die Kosten auf etwa 0,40 Euro pro Kilowattstunde belaufen – mit regionalen Abweichungen (z.B. 0,41 Euro im hessischen Neuberg und 0,44 Euro im hessischen Wiesbaden). Am 4. Mai 2019 wurden die Durchschnittspreise allerdings von 0,40 Euro auf 0,33 Euro pro kWh gesenkt. Die regionalen Preisunterschiede blieben jedoch bestehen. Dazu im Mai 2019 Stefan Keuchel, Head of Communications DACH von Tesla, auf Twitter:

„Die Preisgestaltung der Tesla Supercharger basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Kriterien, die wir regelmäßig überprüfen, um das richtige Gleichgewicht für unsere Kunden sicherzustellen“

Die spezifischen Gebühren für einen einzelnen SuC-Standort werden nur in der Navigations-App des Fahrzeugs angezeigt (Stand: 6. Mai 2019).

2022: das Jahr der Preiserhöhungen

Nachdem erst Ende 2021 der kWh-Preis in Deutschland auf 0,45 Euro pro kWh (regionale Unterschiede bleiben bestehen) erhöht wurde, folgte bereits im März 2022 die nächste Erhöhung auf ca. 0,48 Euro, gefolgt von Preisen um die 0,51 Euro im April und 0,57 Euro im Mai. Ende September 2022 folgte dann der nächste Schritt auf rund o,70 Euro pro kWh. Ein Grund für diese inflationäre Entwicklung ist der allgemein sprunghaft gesteigene Energiepreis infolge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine und der damit verbunden Wirtschaftssanktionen gegen und durch Russland. Aber auch der im April 2022 geäußerte Wunsch des Tesla-Chefs Elon Musk nach einer Bruttomarge von 30% auf den verkauften Strom und immerhin noch 10% nach Abzug der Aufbau- und Instandhaltungskosten des Superchargernetzes trägt zu dieser bedauerlichen Verteuerungswelle bei. Übrigens: Fahrer von Fremdfabrikaten zahlen an den dafür freigegebenen Superchargern nochmal 0,10 Euro Aufpreis im Vergleich zu dem Preis für Tesla-Fahrer (ein alternatives Preismodell für Vielfahrer mit einem monatlichen Grundpreis steht allerdings auch zur Verfügung).

Möglicherweise ist die Preisschraube aber kurzfristig überdreht, denn im November 2022 begann Tesla mit Preisänderungen abhängig von Tagszeit und Region zu experimentieren. An vereinzelten Superchargern konnte man außerhalb der „Hauptzeit“ (16-20 Uhr) deutlich günstiger laden. Berichtet wurde vorübergehend von Preisen zwischen 50 und 65 Cent pro kWh. Anfang Dezember zogen die Preise dann auch in der Nebenzeit wieder an. Die Beobachtungen deuten darauf hin, dass ein Preisniveau erreicht ist, bei dem die Nutzer teilweise auf andere Stromanbieter ausweichen und Tesla anhand der Preiselastizität versucht, den Profit zu maximieren.

Fahrzeug nach dem Verkauf aus dem Account entfernen

Falls Sie Ihren Tesla verkaufen, sollten Sie das Fahrzeug aus Ihrem Account entfernen. Setzen Sie Tesla über den Verkauf in Kenntnis (einfach online im Tesla-Konto), ansonsten zahlen Sie für ein „Überziehen“ der Supercharger-Zeit durch den neuen Fahrzeugbesitzer. Blockierungsgebühren (in Höhe von 0,50 Euro pro Minute) werden an Ladestationen mit mindestens 50 Prozent Auslastung für jedes Fahrzeug erhoben, das einen Supercharger-Ladeplatz noch besetzt, nachdem der Ladevorgang abgeschlossen ist. Bei voller Auslastung sind es ein Euro pro Minute; wird das Fahrzeug innerhalb von 5 Minuten nach Abschluss des Ladevorgangs entfernt, wird die Blockierungsgebühr jedoch erlassen. Außerdem gilt hier zusätzlich: Wenn die Kreditkarte noch im Account hinterlegt ist und kein kostenloses Laderecht für das Fahrzeug gilt, wird die Kreditkarte für das Laden durch den neuen Fahrzeugbesitzer ebenfalls belastet.

Tesla Roadster 1 bauartbedingt vom kostenlosen Laden ausgeschlossen

Die alten Tesla Roadster sind übrigens bauartbedingt ausgeschlossen. Möglicherweise ergibt sich durch ein Akku-Upgrade aber auch für Besitzer dieser Fahrzeuge die Möglichkeit, an den Superchargern zu laden.

Alte Schätzchen

Warten also neue Fahrzeuge von Tesla in relativ schneller Abfolge mit Innovationen wie z.B. Allradantrieb, immer größeren Akku-Optionen und Autopilot-Hardware in mittlerweile zwei verschiedenen Versionen auf, so sind die Fahrzeuge, die vor dem 15. Januar 2017 ausgeliefert wurden mit einem möglicherweise unschlagbaren Vorteil ausgestattet — nämlich dem „lebenslangen“ Recht auf kostenloses Aufladen an den Tesla-eigenen Ladestationen. Falls nicht anders gekennzeichnet, trifft das auch auf die Teslas von Greenspeed zu – mehr Informationen finden Sie im Blogbeitrag „Gratis Supercharger-Nutzung beim Kauf eines Teslas bei Greenspeed“. Vorsicht: ist ein Fahrzeug zwischenzeitlich wieder im Eigentum von Tesla gewesen (etwa durch Eintausch beim Neukauf oder als Leasingrückläufer), entfernt Tesla im Allgemeinen das kostenlose Supercharging, so dass eine Erstzulassung vor April 2017 nicht zwangsläufig auf kostenloses Supercharging hinweisen muss!

Landkarte mit Tesla-Supercharger-Ladestationen

Unter supercharge.info finden Sie Informationen über Tesla-Supercharger-Ladestationen in Listenform oder auf einer interaktiven Karte.

Ausbau des SuC-Netzes in Deutschland

Die neue Supercharger-Karte von Tesla offenbart, dass der Ausbau des Supercharger-Netzes in Deutschland weiterhin ambitioniert angegangen werden dürfte. Die grauen Einträge zeigen die geplanten Standorte. Insgesamt sollen die Autobahn-Abstände zwischen einzelnen Ladepunkten weiter reduziert werden. Aber auch in urbanen Regionen baut Tesla weitere aus. Nachdem ein Pilotprojekt in den Niederlanden abgeschlossen wurde, plant Tesla sukzessive die Öffnung der Supercharger auch für Fahrzeuge anderer Hersteller. Dies wird sicherlich mehr Geld in die Kassen des Unternehmens spülen, was für den weiteren Ausbau des Netzes zur Verfügung steht. Es bleibt zu hoffen, dass sich Öffnung für andere Marken und Ausbau so die Waage halten, dass die Teslafahrer am Ende nicht längere Wartezeiten an den Ladestationen in Kauf nehmen müssen.

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