Foto: Tesla-Hinweisschild "Nur für Teslafahrer während des Ladevorgangs zugänglich" | © Greenspeed.de
Facebook It
Tweet It
Pinterest It
Google Plus It

Schild am neuen SuC in Beelitz: „Nur für Teslafahrer während des Ladevorgangs zugänglich“ – Tesla und die Ladesäulenverordnung

15. März 2018 / Hardware, Nachrichten, Umwelt

Fünf weitere Supercharger sollen bis Ende 2018 in Deutschland fertiggestellt werden

Im brandenburgischen Beelitz wurde kürzlich ein neuer Tesla-Supercharger eröffnet. Der neue Standort befindet sich rund 20 Kilometer südlich von Potsdam, liegt in unmittelbarer Nähe zur A9 und bietet insgesamt 14 Supercharger. Besuchern wird ein rotes Hinweisschild auffallen: Neben dem Tesla-Logo ist die Aufschrift „Nur für Teslafahrer während des Ladevorgangs zugänglich“ zu sehen. Doch was hat es damit auf sich?

Ladesäulenverordnung: Öffentliche Ladestationen müssen für alle E-Autos geeignet sein

Seit längerer Zeit hat Tesla keine neuen Supercharger in Deutschland eröffnet, denn die Ladesäulenverordnung verbietet öffentlich zugängliche Ladestationen, die nicht für alle Elektrofahrzeuge geeignet sind. Ein Blick in die Ladesäulenverordnung (LSV, „Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“) schafft Klarheit. Dort heißt es im Abschnitt „Zu Nummer 9“:

„Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser Verordnung vor.“

Um der Ladesäulenverordnung gerecht zu werden, hat Tesla das Hinweisschild platziert. Ob diese Maßnahme ausreicht, muss die Bundesnetzagentur (BNetzA) entscheiden müssen.

Schrankensystem mit PIN-Eingabe geplant

Tesla plant die Sicherstellung der exklusiven Nutzung auch durch die Installation von Schranken – ein Zugang zum Supercharger-Gelände soll nur via PIN möglich sein, die über das Fahrzeugdisplay eingegeben werden muss. Laut Ladesäulenverordnung dürfte diese Maßnahme allein aber nicht ausreichen, denn hier heißt es (ebenfalls im Abschnitt „Zu Nummer 9“):

„Eine etwaige Notwendigkeit des vorherigen Erwerbs einer Zutrittsberechtigung schließt die öffentliche Zugänglichkeit eines Ladepunktes nicht aus, sofern die Möglichkeit des Erwerbs der Zutrittsberechtigung dem Grunde nach jedem eröffnet ist. Auch kann sich der Betreiber nicht den Anforderungen dieser Verordnung entziehen, indem er unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung wählt oder anderweitige Maßnahmen ergreift, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren.“

Demnach ist die Kombination aus Schranke und PIN-Eingabe allein keine LSV-konforme Vorgehensweise, das Hinweisschild ist also ein Muss.

Standorte der fünf neuen Supercharger, die bis Ende 2018 in Deutschland eröffnet werden sollen

Tesla plant die Eröffnung fünf weiterer Supercharger in Deutschland, diese sollen bis spätestens Ende 2018 realisiert werden. Folgende Standorte sind geplant:

  • Freiburg im Breisgau (Schwarzwald, Baden-Württemberg)
    • an der B31, nahe A5
    • nahe der französischen / Schweizer Grenze
  • Brannenburg (bei Rosenheim, Bayern)
    • 20 Kilometer südlich von Rosenheim, nahe der österreichischen Grenze
    • an der A93
  • Bruchsal (zwischen Karlsruhe und Heidelberg, Baden-Württemberg)
    • 25 Kilometer nördlich von Karlsruhe, ca. 25 Kilometer südlich von Heidelberg, ca. 40 Kilometer südöstlich von Speyer
    • an der B35, nahe der A5
  • Wittlich (bei Trier, Rheinland-Pfalz)
    • 40 Kilometer nordöstlich von Trier
    • an der B49, nahe der A1
  • Essel (bei Hannover, Niedersachsen)
    • 45 Kilometer südlich von Soltau, ca. 50 Kilometer nördlich von Hannover, ca. 90 Kilometer südöstlich der Hansestadt Bremen
    • an der B214, nahe der A7
Fahrzeugvergleich