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Tesla-Supercharger in Erftstadt auf Model 3 vorbereitet: Neue CCS-Combo 2-Lademöglichkeit und 40-minütiges Ladelimit

26. Februar 2019 / Hardware, Mobilität, Nachrichten

Das Tesla Model 3 wird in Europa mit einem CSS-Ladeanschluss ausgeliefert. Das Combined Charging System hat den Vorteil, dass es sich um ein standardisiertes Steckersystem handelt, welches allgemein in der Lage ist, Gleichstrom- und Wechselstromladeverfahren zu realisieren. In der Europäischen Union ist Typ 2 die Standardsteckverbindung beim Laden über 3,6 kW (Wechselstrom), Combo 2 für das Laden über 22 kW (Gleichstrom). Es konkurriert mit dem CHAdeMO-Ladeverfahren, welches insbesondere bei japanischen Automobilkonzernen Standard ist. Beim Model 3 von Tesla findet sich ein Combo-2-Anschluss, dieser basiert auf der Typ-2-Fahrzeugkupplung und besitzt zusätzlich zwei Gleichstrom-Steckerpole. Somit kann das Fahrzeug per Typ 2 und Combo 2 geladen werden.

Februar 2019: Tesla Supercharger Erftstadt bietet Lademöglichkeit per Combo 2

Am Tesla Supercharger Erftstadt wurden die Ladesäulen bereits umgerüstet, sodass auch das seit März 2019 in Deutschland verfügbare Tesla Model 3 mit größtmöglicher Geschwindigkeit laden kann. Die Zweifach-Ladekabel ermöglichen das Laden mit CCS Combo 2 und DC Type 2. Damit trifft Tesla rechtzeitig die Vorbereitungen, die für den Marktstart des neuen Modells erforderlich sind. Weitere Informationen zum Laden mit dem Tesla Model 3 auf der offiziellen Herstellerseite.

Standort mit hoher Auslastung: „40 Minute Charging Maximum“-Hinweisschilder

Angesichts des Markstarts des Tesla Model 3 und der im Vergleich zum Model S und Model X erhöhten Stück- und Zulassungszahlen muss Tesla gewährleisten können, dass die Supercharger-Infrastruktur skaliert und auf die neuen Herausforderungen vorbereitet ist. Tesla ist sich dessen natürlich bewusst und baut deshalb vorhandene Supercharger-Standorte aus und treibt den Bau neuer Standorte voran. Als Vorsichtsmaßnahme werden bei stark frequentierten Ladestandorten Hinweisschilder aufgestellt: Die auch in Erftstadt zu findenden Hinweisschilder zeigen den Text „40 Minute Charging Maximum“ in weißer Schrift auf rotem Grund. Durch das Aufstellen der Schilder sollen Kunden wohl daran erinnert werden, dass es sich um einen Standort mit hoher Frequentierung handelt. Eine Strafe für die Nichtbeachtung des Hinweisschildes gibt es jedoch nicht (Stand: Ende Februar 2019).

Blockierungsgebühren werden generell erst bei 100 % Akkustand erhoben

Für das Überschreiten des 40-minütigen Ladelimits wird derzeit keine Gebühr erhoben. Grundsätzlich gilt aber: Wird eine Ladesäule nach Abschluss des Ladevorgangs zu lange besetzt, wird eine „Überziehungsgebühr“ fällig. Blockierungsgebühren (in Höhe von 0,35 Euro pro Minute, Stand: Ende Februar 2019) werden an Ladestationen mit aktuell 50 Prozent Auslastung für jedes Fahrzeug erhoben, das einen Supercharger-Ladeplatz noch besetzt, nachdem der Ladevorgang abgeschlossen ist. Wird das Fahrzeug innerhalb von 5 Minuten nach Abschluss des Ladevorgangs entfernt, wird die Blockierungsgebühr jedoch erlassen.

Schild stellt lediglich Empfehlung dar – Lösung bei vollen SuC schwierig

Eine einheitliche Regelung oder eine automatische Berechnung von Blockierungsgebühren bei Nichtbeachtung des 40 Minute Charging Maximum-Schilds wäre an hochfrequentierten Standorten einerseits begrüßenswert, schränkt Fahrzeughalter aber auch ein, da die persönliche Situation, in der sich der Fahrzeughalter befindet, nicht bekannt ist. Zudem wird Tesla Rechtliches beachten müssen, beispielsweise ist die Tatsache relevant, dass einige Tesla-Besitzer vom UNBEGRENZTEN, kostenlosen Ladenrecht profitieren. Das Laden auf mehr als 85 Prozent ist am Supercharger sowieso nicht effizient und würde von Fahrzeughaltern wohl kaum durchgeführt werden, außer wenn es unbedingt erforderlich ist (bspw. wegen des persönlichen Zeitplans oder eines bestimmten Ziels). Wohl auch deshalb hat Tesla bislang lediglich Hinweisschilder aufgestellt, die als Empfehlung oder freundlicher Rat gemeint sind, nicht jedoch zwingend sind oder Konsequenzen bei Nichtbeachtung haben. Das Unternehmen wird mit den Hinweisschildern an den Verstand der SuC-User appellieren und zu Rücksichtnahme auffordern wollen. Ist an einem Standort nicht viel los, hat das Hinweisschild sowieso keine Bedeutung. Herrscht viel Andrang, sollte man nicht trödeln und die Ladestation zügig anderen zur Verfügung stellen. Schließlich profitiert jeder SuC-User von einer rücksichtsvollen Community und einem möglichst reibungslosen Ablauf beim Laden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und ob Tesla das „Hinweisschild-System“ überarbeiten wird/möchte/muss. Möglicherweise wäre es auch sinnvoll, eine Blockierungsgebühr bei stark ausgelasteten Standorten zu erheben, wenn über einen gewissen Prozentsatz (z.B. 85 oder 90 %) geladen wird – schließlich ist das Laden in diesen Bereichen langsam und aus Kundensicht verhältnismäßig unwirtschaftlich.

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