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Auswahl momentan (2020) erhältlicher E-Scooter mit Straßenzulassung im Kurzporträt

26. August 2019 / Hardware, Mobilität, Umwelt

Die Elektrofahrzeuge von Greenspeed können durch ihre hohe Alltagstauglichkeit, die praktikable Reichweite, einen sehr guten Allgemeinzustand, interessanten Extras und einem herausragenden Preis-Leistungs-Verhältnis punkten. In diesem Artikel soll es jedoch um E-Scooter gehen, die über eine Straßenzulassung verfügen. Erhalten Sie wertvolle Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, empfehlenswerten Modellen und sparen Sie mittel- bis langfristig im Vergleich zur Miete von elektrischen Tretrollern! Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Rechtliches: Das müssen Sie beachten, wenn Sie einen E-Scooter kaufen und fahren möchten!

Die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (eKFV) am Straßenverkehr“ ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Demnach sind nun die Vorschriften der eKFV (siehe Bundesgesetzblatt) maßgeblich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für das Führen von EKF im Straßenverkehr gelten grundsätzlich die Vorschriften der StVO (§ 9 Abs. 1 eKFV). Zudem gibt es folgende Bedingungen:

  • Elektrokleinstfahrzeuge sind Fahrzeuge, die einen elektrischen Antrieb und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h haben (§ 1 Abs. 1 eKFV). Selbstbalancierte Fahrzeuge (z. B. Segway i2) zählen ausdrücklich dazu.
  • EKFs dürfen nur nach Maßgabe der in den §§ 2 bis 7 eKFV formulierten Bestimmungen auf öffentlichen Straßen verwendet werden.
  • Die Nennleistung darf 500 Watt nicht übersteigen (1400 Watt, wenn 60 % der Leistung zur Balancierung verwendet wird).
  • Das Fahrzeug darf maximal 700 mm breit, 1400 mm hoch und 2000 mm lang sein.
  • Das Gewicht des Fahrzeugs ohne Fahrer muss unter 55 kg liegen.
  • Zum Betrieb auf den öffentlichen Straßen sind eine Versicherungsplakette und eine Betriebserlaubnis erforderlich. Das EKF muss mit einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer und einem Fabrikschild gekennzeichnet sein (§ 2 eKFV). Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Der untere Rand der Versicherungsplakette muss mindestens 50 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungsplaketten müssen hinter dem Fahrzeug auf eine Entfernung von mindestens 8 m lesbar sein (§ 3 eKFVEV).
  • Gemäß §§ 4 bis 7 eKFV müssen Elektrokleinstfahrzeuge zwingend über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen:
    • zwei voneinander unabhängige Bremsen
    • Beleuchtung (diese darf abnehmbar sein)
    • seitlich angebrachte gelbe Rückstrahler oder ringförmige retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen
    • mindestens eine helltönende Glocke

Lesen Sie hier die gesamte Fassung der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Deutscher Verkehrssicherheitsrat).

Wo darf/muss ich mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung fahren?

Erlaubt: Elektrokleinstfahrzeuge müssen Radfahrstreifen oder baulich angelegte Radwege benutzen, unabhängig davon, ob diese für Radfahrer benutzungspflichtig sind (Zeichen 237, 240 und 241) oder nicht. Nur wenn weder ein Radweg noch ein Radfahrstreifen vorhanden ist, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Zulässig ist außerdem das Fahren in verkehrsberuhigten Bereichen (die per Definition weder einen Gehweg noch eine Fahrbahn haben).

Verboten: Verboten sind Kraftfahrstraßen und Autobahnen, da dort nur Kraftfahrzeuge fahren dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Die Verbote für alle Fahrzeuge (Zeichen 250), für Kraftwagen (Zeichen 251), für Motorräder (Zeichen 255) und für Fahrräder (Zeichen 254) betreffen auch Elektrokleinstfahrzeuge. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur benutzen, wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ aufgestellt ist. Einbahnstraßen dürfen in Gegenrichtung nur befahren werden, wenn ein Radweg vorhanden ist oder das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ es ausdrücklich erlaubt. Bei Zeichen 241 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ dürfen EKZ diese Wege nicht nutzen.

Metz Moover: Erster zugelassener „Made in Germany“-E-Scooter für Straßen und Radwege nach den Vorschriften der eKFV

Der Moover von Metz hat eine Peakleistung von 500 Watt und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, die Dauerleistung beträgt 250 Watt. Der E-Scooter bietet unter anderem folgende Ausstattungsmerkmale:

  • Bürstenloser 250-Watt-Motor
  • LED-Leuchte mit Tagfahrlichtfunktion (entsprechend der StVZO) und Reflektor
  • Display mit Anzeige von Geschwindigkeit, Akku-Ladestand und Tages-Km-Stand
  • Verzinkter, pulverbeschichteter Rahmen
  • Einzigartiger Faltmechanismus zum Transport im Autokofferraum
  • Reichweite: bis zu 25 km, je nach Gewicht des Fahrers und Fahrbedingungen
  • Beschleunigung feinfühlig dosierbar über Handpedal
  • 12-Zoll-Luftreifen von Schwalbe und breites Trittbrett (B: 18 cm) für komfortables Fahrgefühl auch auf unebenen Untergründen
  • Hochwertige Scheibenbremsen vorne und hinten (160 mm Durchmesser)

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Moovi: Leichter, straßenzugelassener E-Scooter mit bis zu 25 Kilometern Reichweite

Auch der Moovi darf legal in Deutschland gefahren werden (natürlich nur mit Versicherung und Versicherungskennzeichen). Der E-Scooter hat eine Straßenzulassung und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Reichweite beträgt laut Hersteller bis zu 25 Kilometer. Ein Ersatzakku kostet etwa 80 Euro (im Garantiefall wird dieser kostenfrei ausgetauscht). Zu den Ausstattungsmerkmalen und Eigenschaften des Moovi zählen außerdem:

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TREKSTOR e.GEAR: Kostengünstige E-Scooter mit Straßenzulassung

Die e.Gear-Serie von TREKSTOR umfasst kostengünstige Elektro-Scooter mit Straßenzulassung, die eine ordentliche Reichweite und gute Sicherheitsmerkmale aufweisen. Zu den Highlights der Roller zählen unter anderem:

  • Motorleistung: 350 Watt
  • 2 Modelle zur Auswahl, jeweils mit Lithium-Akkus und einer Reichweite von 18 bis 25 km
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Straßenzulassung für Deutschland, Österreich und die Schweiz
  • Versicherungskennzeichen erforderlich, jedoch kein Führerschein – ab 14 Jahren!
  • 8,5-Zoll-Honeycomb-Reifen
  • Integrierte Stoßdämpfer
  • Integrierter Kickstand
  • XXL-Standfläche
  • Zwei Bremsen, davon eine Scheibenbremse
  • Gutscheincode für ausgewählte uvex-Helme im Wert von 49,95 Euro aus dem TREKSTOR-Onlineshop (gg. zeitlich begrenzt)
Die Vergleichstabelle konnte nicht ausgegeben werden.

SXT Scooters SXT MAX (eKFV-Version)

Der E-Scooter SXT MAX von SXT Scooters verfügt über eine Straßenzulassung gemäß neuer eKFV inkl. allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). Der Motor leistet maximal 690 Watt, die Nennleistung des Elektrokleinstfahrzeugs liebt jedoch bei 350 Watt. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist Schluss, die Reichweite beträgt laut Herstellerangaben bis zu 40 km.

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SXT Scooters BuddyV2-E

Mit dem BuddyV2-E bringt SXT Scooters einen E-Scooter mit Straßenzulassung und allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) auf den Markt. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist Schluss, die Reichweite beträgt laut Herstellerangaben bis zu 40 km – möglich macht das der 10-4 Ah Li-Ion-Akku mit einer Kapazität von 374,4 Wh. Insgesamt ein alltagstauglicher, robuster und relativ leichter E-Scooter.

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Disclaimer (Haftungsausschluss)

Alle Angaben wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengetragen. Irrtümer vorbehalten. Dieser Artikel stellt keine Kaufberatung dar, sondern soll einen Eindruck über verschiedene momentan erhältliche E-Scooter liefern. Diese Seite wird fortlaufend um weitere Modelle verschiedener Hersteller ergänzt, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Affiliate-Links sind entsprechend gekennzeichnet.

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